Sixt Neuwagen - Allane Logo weiß

Honda CR-V SUV Leasing Angebote

Honda CR-V SUV Leasing bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Sie Top-Konditionen.

Details zum Leasing
Honda CR-V Sports Utility Vehicle Leasing

Honda CR-V SUV Leasing

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Honda CR-V SUV und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Vertragslaufzeit müssen Sie sich keine Gedanken über den Restwert des Fahrzeuges machen, da das Fahrzeug an uns zurückgeht und Sie sich Ihren nächsten Traumwagen holen können. 

Wählen Sie eine Variante

3 Ergebnisse

Special Sale Sixt Neuwagen

Special Sale

  • Fahrzeuge zum Vorteilspreis
  • Nur für kurze Zeit
  • Von Kleinwagen bis SUV
  • Jetzt sparen wie noch nie!

Die Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht

 

Lagerwagen Angebote

Über 5.000 Autos zeitnah verfügbar!

  • Jetzt Traumauto schnell erhalten 
  • Top Ausstattungen inklusive
  • Bequem von Zuhause anfragen
  • Zeitnah verfügbar

Nur solange der Vorrat reicht!

 

Honda CR-V Leasing Angebote

Mit dem Honda CR-V Leasing bekommen Sie ein Sports Utility Vehicle zu einem absoluten Top-Preis. Aktuell befindet sich der SUV, den Sie bei Sixt Neuwagen günstig leasen können, in der vierten Generation. Innerhalb der eigenen Familie lassen sich durchaus Parallelen zum Honda HR-V entdecken. Mit dem Fahrzeug lassen Sie ein gewisses Understatement durchblicken, denn das Modell hat einen überaus niedrigen Verbrauch, der durch den Einsatz der verschiedenen Diesel- und Benzinaggregate mit einem Leistungsspektrum von 120 bis 160 PS erzielt wird. Beim Antrieb haben Sie die Wahl zwischen einem Frontantrieb oder einem Allradantrieb. Ebenso können Sie auch wählen, ob Sie lieber ein manuelles Schaltgetriebe oder ein Automatikgetriebe nutzen möchten. Mit unserem Leasingrechner haben Sie dabei in Echtzeit immer die aktuelle Leasingrate im Blick, sodass Sie am Ende nur positiv überrascht sein können, wie günstig Ihr neues Sports Utility Vehicle ist.

Honda CR-V Leasing optional ohne Anzahlung

Sie wollten schon immer ein Sports Utility Vehicle als Firmenfahrzeug. Mit dem Gewerbeleasing des Honda CR-V können Sie sich diesen Traum erfüllen. Gewerbetreibende werden den Stauraum mit 589 Litern zu schätzen wissen, denn damit lässt sich so manches an Waren transportieren. Auch Familien werden im Rahmen des Privatleasings nicht nur den Stauraum im Blick haben, sondern auch den Komfort und die Sicherheitsaspekte, die Ihnen das Leasingangebot des Honda CR-V bietet. Sie bekommen unter anderem bei Leasing ohne Anzahlung eine automatische Heckklappenentriegelung, eine vollautomatische Zwei-Zonen-Klimaanlage und natürlich auch mehrere Steckdosen im Gepäckraum. Dank der Isofix-Befestigungen bei unserem Auto-Leasing können Familien Kindersitze und Babyschalen ohne Probleme montieren. Als Fahrer verlassen Sie sich auf den Kollisionswarner, den Müdigkeitswarner oder auf den Spurassistenten.

Der Honda CR-V als Leasingangebot mit Versicherung

Nutzen Sie unser Kilometer-Leasing mit unserem Angebot Leasing mit Versicherung. Wir haben hierbei nicht nur eine günstige Vollkasko-Versicherung mit GAP-Deckung für Sie ausgewählt. Mit unseren extra Services, die wir in Kooperation mit unseren Partnern anbieten, müssen Sie sich nicht mehr um Inspektion, Wartung und Reifenwechsel kümmern, denn das wird Ihnen abgenommen.

Tipp

Sie wollen nicht lange auf ihren neuen Ford warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie ihr Wunschauto bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

Mehr zum Thema Leasing

white left arrow
white left arrow

Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.