Sixt Neuwagen - Allane Logo weiß

Audi RS7 Schräghecklimousine Leasing Angebote

Audi RS7 Schräghecklimousine Leasing bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Sie Top-Konditionen.

Marke

Alle Marken

Modell-Linie

Alle Modell-Linien

Audi RS7 Schräghecklimousine Leasing

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Audi RS7 Schräghecklimousine und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Vertragslaufzeit müssen Sie sich keine Gedanken über den Restwert des Fahrzeuges machen, da das Fahrzeug an uns zurückgeht und Sie sich Ihren nächsten Traumwagen holen können.

Aktion Frühlingskracher Sixt Neuwagen

Frühlingskracher

  • Fahrzeuge zum Vorteilspreis
  • Nur für kurze Zeit
  • Von Kleinwagen bis SUV
  • Jetzt sparen wie noch nie!

Die Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht

 

Lagerwagen Angebote Sixt Neuwagen

Über 5.000 Autos zeitnah verfügbar!

  • Jetzt Traumauto schnell erhalten 
  • Top Ausstattungen inklusive
  • Bequem von Zuhause anfragen
  • Zeitnah verfügbar

Nur solange der Vorrat reicht!

 

Audi RS7 Schräghecklimousine Leasing Angebote

Erleben Sie mit dem Audi RS7 einen Oberklassen-Sportler in seiner reinsten Form. Der Hersteller hat die Leistung des 4,0-Liter-V8 TFSI-Motors der Schräghecklimousine um 33 kW auf stolze 605 PS gesteigert. Die Kraft wird mittels eines Acht-Gang-Automatikgetriebes und permanenten Allradantriebs auf die Straße gebracht. Wenn Sie das Audi RS7 Leasing mit den anderen Modellen des Herstellers vergleichen, dann überragt die sportliche Limousine die Modelle RS3 und RS6 deutlich. Durch das geringe Gewicht und das Abschalten von vier Zylindern bei langsameren Fahrten ist der Audi RS7 extrem sparsam. Sie bekommen beim Auto-Leasing von Sixt Neuwagen den 5-Türer mit einem Platzangebot für 4 Personen und einem Gepäckraumvolumen von 535 Litern zu extrem günstigen Konditionen.

Audi RS7 Leasing ohne Anzahlung

Unterstreichen Sie mit dem Audi RS7 Gewerbeleasing das Prestige Ihres Unternehmens, denn in kaum einem anderen PKW werden die Dynamik und der Komfort so perfekt kombiniert. Ihre Mitarbeiter werden sich auch auf langen Dienstfahrten auf den belüfteten und beheizbaren Ledersitzen wohlfühlen und können sich auf Wunsch sogar massieren lassen. Damit auch kleine Parklücken bei Dienstfahrten nicht zum Problem werden, ist der Audi RS7 mit Front- und Rückfahrkameras ausgestattet. Sie möchten Ihrer Familie den höchstmöglichen Komfort bieten? Dann erwerben Sie die Schräghecklimousine im Rahmen des Privatleasings. Zu den Komfort-Highlights gehören hierbei natürlich das Head-up-Display, die Tempolimitanzeige und der HomeLink, der dafür sorgt, dass sich das Garagentor vollkommen automatisch öffnet. Beim Leasing ohne Anzahlung und in Verbindung mit unserem verbraucherfreundlichen Kilometer-Leasing bleiben Sie trotz dieses Traumwagens liquide und können sich weitere Wünsche erfüllen.

Der Audi RS7 als Leasingangebot mit Versicherung

Sie können die Schräghecklimousine günstig leasen und trotzdem nach Ihren Vorstellungen konfigurieren. Zur Konfiguration zählen aber nicht nur die Lackierung und die Ausstattungslinien, sondern auch die optionalen Services. Wir bieten Ihnen neben einem Inspektions- und Wartungsservice auch extra Winterreifen und die Option des Leasings mit Versicherung. Dazu haben wir in unserem Portfolio die Möglichkeit Ihnen eine günstige Vollkasko-Versicherung mit GAP-Deckung anzubieten. Übrigens bietet Ihnen unser Leasingrechner jederzeit einen Blick auf die monatliche Leasingrate, die während der gesamten Laufzeit stabil bleibt.

Tipp

Sie wollen nicht lange auf ihren neuen Audi warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie ihren Traumwagen bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

Mehr zum Thema Leasing

white left arrow
white left arrow

Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.