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Abarth 595 Schräghecklimousine Leasing Angebote

Abarth 595 Schräghecklimousine Leasing bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Sie Top-Konditionen.

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Abarth 595 Schräghecklimousine Leasing

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Abarth 595 Schräghecklimousine und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Vertragslaufzeit müssen Sie sich keine Gedanken über den Restwert des Fahrzeuges machen, da das Fahrzeug an uns zurückgeht und Sie sich Ihren nächsten Traumwagen holen können.

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Abarth 595 Leasing Angebote

Wer Lust auf eine echte Rennsemmel hat, liegt mit dem Abarth 595 Schrägheck Privatleasing oder Gewerbeleasing goldrichtig. Das Fahrzeug des italienischen Herstellers erweist sich als durch und durch eigenständig und ist keineswegs nur ein aufgemotzter Fiat 500. Beim Abarth 595 Schrägheck Leasing dreht sich alles um Sportlichkeit. Unterstrichen wird dies unter anderem durch die zweiflutigen Auspuffrohre und die bären- bzw. skorpionsstarken Motoren, um an das Firmenlogo zu erinnern. Auch die Innenausstattung wurde der Sportlichkeit gewidmet, was der Hersteller kurzerhand als Rennsportseele bezeichnet.

Sein Debüt feierte das Abarth 595 Schrägheck Leasing erst 2012 und damit fünf Jahre nach der Präsentation des neuen Fiat 500. Eingepflanzt wird dem sportlichen Kleinwagen mit nur 3,66 Meter Länge ein 1,4 Liter Turbomotor mit 145 PS, der auf bis zu 180 PS in der Version Competizione gesteigert werden kann. Was auf den ersten Blick nicht herausragend klingt, trifft auf ein Leergewicht von nur rund 1,1 Tonnen. Die Folge ist eine Beschleunigung von 0 auf 100 km/h in 6,7 Sekunden und eine Spitzengeschwindigkeit von 225 km/h. Wohlgemerkt: der Abarth 595 Schrägheck ist und bleibt ein Kleinwagen, der jedoch eine Torque Transfer Control bietet und auch mit Automatikgetriebe oder wahlweise einer Fünf-Gang-Schaltung gefahren werden kann. Auch wurde das Modell gegenüber der Fiat-Serienfassung tiefergelegt und hat ein Sportfahrwerk erhalten.

Sportliches Abarth 595 Leasing ohne Anzahlung

Sportlichkeit dominiert auch die Optik des Abarth 595 Schrägheck. Am Kühlergrill wurden die Lufteinlässe vergrößert und die hintere Stoßstange erhielt ein Diffusor-Design. Ebenfalls dürfen sich Interessenten an einer sportlichen Fahrweise auf ein Sportlenkrad in Leder sowie Sportsitze inklusive Memory-Funktion für die individuelle Sitzeinstellung freuen. Ebenfalls wartet das Modell mit schwarz lackierten Bremssätteln und einer Servolenkung auf. Im Fond wurden die Scheiben dunkel abgetönt, um die garantierten neugierigen Blicke abzuschwächen. Zuletzt ist die Bedienung über das sieben Zoll große Display zu erwähnen.

Schnelle Fakten zum Abarth 595 Cabriolet Neuwagen:

  • 6,7 Sekunden von 0 auf 100 km/h
  • basiert auf dem Fiat 500
  • zweiflutige Abgasanlage

Tipp

Sie wollen nicht lange auf Ihr neues Auto warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie ihr Wunschauto bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden!

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Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.