Veranstalter des Gewinnspiels ist:
Allane SE
Dr.-Carl-von-Linde-Str.2
82049 Pullach
und
Polestar Automotive Germany GmbH
Erftstraße 15-17
50672 Köln
1. Teilnahme
Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist ohne Entgelt oder Erwerb eines Produktes möglich. Es handelt sich bei dem Gewinnspiel jedoch um ein kommerzielles Angebot, welches sich durch Werbung und die entsprechende Nutzung der Daten der Teilnehmer, wie in Ziffer 2 beschrieben, refinanziert. Teilnahmeberechtigt sind volljährige, geschäftsfähige Personen, die ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt in Deutschland haben. Nicht teilnehmen dürfen Mitarbeiter, der an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Unternehmen, und deren Angehörige. Jeder darf nur einmal an dem Gewinnspiel teilnehmen. Um teilnehmen zu können, sind die bei der Registrierung erfragten Daten wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben. Als E-Mail-Adresse ist eine gültige und auf Dauer eingerichtete E-Mail-Adresse anzugeben. Eine Verwendung sog. "Wegwerf-Adressen" ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss des Teilnehmers. Ohne die vollständige Angabe der Daten ist eine Teilnahme nicht möglich. Wahrheitswidrig gemachte Angaben berechtigen zum Ausschluss des Teilnehmers vom Gewinnspiel. Die Teilnahmeerklärung wird erst wirksam, nachdem der Teilnehmer die Teilnahme durch Klick auf den entsprechenden Link auf der Teilnahmewebsite sowie im Wege des Double-opt-in in der von uns nach Anmeldung übersandten E-Mail bestätigt.
2. Einwilligung in die E-Mail- und Telefonwerbung
Als Gegenleistung für die Einräumung der Gewinnmöglichkeit willigt der Teilnehmer darin ein, dass die Allane SE, Dr.-Carl-von-Linde-Str.2, 82049 Pullach, und Polestar Automotive Germany GmbH, Erftstraße 15-17 50672 Köln, berechtigt sind, die Daten des Teilnehmers zu nutzen, um ihm per E-Mail und Telefon zu Werbezwecken für Produkte und Dienstleistungen (z.B Leasingangebote, Zusatzprodukte) und für die Abwicklung des Gewinnes zu kontaktieren. Der Klick auf den Bestätigungslink in der Teilnahme-E-Mail dient auch gleichzeitig als Registrierung für den E-Mail-Newsletter der Allane SE, die der Teilnehmer mit seiner Teilnahmeerklärung und Werbeeinwilligung abonniert. Die Allane SE ist berechtigt, die Daten des Teilnehmers zu den genannten Zwecken an und Polestar Automotive Germany GmbH, Erftstraße15-17 50672 Köln zu übermitteln. Der Teilnehmer ist berechtigt, der Nutzung seiner Daten zu den genannten Werbezwecken jederzeit zu widersprechen bzw. seine Einwilligung zu widerrufen. Wird der Widerspruch bzw. Widerruf vor der Verlosung des Gewinns erklärt, nimmt der Teilnehmer an der Verlosung nicht teil. Wegen weiterer Informationen zum Datenschutz verweisen wir auf die Datenschutzerklärung unter https://www.sixt-neuwagen.de/datenschutz.
3. Dauer des Gewinnspiels und Preis, Nutzung der Daten des Gewinners
Teilnahmeschluss ist der 15.06.2022 23:59 Uhr. Verlost wird der in der Teilnahmeerklärung ausgelobte Gewinn. Der Gewinner wird zufällig gezogen und per E-Mail über den Gewinn informiert. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 2 Tagen nach Übersendung der Benachrichtigung verfällt der Gewinn. Der Gewinn ist termingebunden und nicht erstattungsfähig. Die Einlösung des Gewinnes ist für das Wochenende (früheste Übernahme Freitag ab 10 Uhr bis Montag 17 Uhr späteste Rückgabe) der Kalenderwoche 25 für die Standorte München und Köln oder Kalenderwoche 28 für die Standorte München, Köln und Hamburg, möglich und muss durch den Gewinner mit Polestar Automotive Germany hinsichtlich Übernahme- und Rückgabezeit abgestimmt werden. Es gelten die Bestimmungen der Fahrzeugüberlassungsvereinbarung der Polestar Automotive Germany GmbH Erftstraße15-1750672 Köln, wie in Ziffer 4 beschrieben. Eine Barauszahlung des Gewinns ist ausgeschlossen.
4. Fahrzeugüberlassungsvereinbarung
Dem Gewinner ist es als Entleiher gestattet, den Wagen zu Test- und Vergleichszwecken an Personen mit gültigem Führerschein weiterzugeben. Er verpflichtet sich jedoch, das Fahrzeug weder zur Personenbeförderung gegen Entgelt noch bei Wettbewerben einzusetzen. Für das Fahrzeug besteht eine Kaskoversicherung. Im Falle einer Unterschlagung des Fahrzeuges besteht kein Versicherungsschutz! Im Falle eines vom Entleiher oder seinen Erfüllungsgehilfen verschuldeten Unfalls oder im Falle einer Unterschlagung des Fahrzeuges ist der Entleiher der Fahrzeugüberlassungsvereinbarung in jedem Falle verpflichtet, eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 1.000,00 zu zahlen. Eine über die abgeschlossene Versicherung hinausgehende Haftung der Polestar Automotive Germany GmbH ist ausgeschlossen. Im Schadenfall ist die Polestar Abteilung Fleet Support unverzüglich zu unterrichten, damit die von der Versicherung vorgeschriebenen Fristen eingehalten werden können. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Leihe (§§ 598 ff BGB). Bei Verkehrsunfällen ist in jedem Fall die Unfallaufnahme durch die Polizei zu veranlassen. Schäden, die durch unsachgemäße Handlung und/oder Fahrlässigkeit entstanden sind, sind bis zu einer Höhe von EUR 1.000,00 von dem Entleiher selbst zu tragen. Darüber hinaus vom tatsächlichen Verursacher, soweit die Versicherung nicht eintritt. Leistung- und Erfüllungsort ist Köln.
Der Wagen wird dem Entleiher fahrbereit mit Wagenpapieren, Betriebsanleitung, Werkzeug, Warndreieck und Verbandskasten übergeben. Der Entleiher verpflichtet sich, den Wagen zu dem festgesetzen Rückgabetermin mit Zubehör im selben Zustand und an dem vereinbarten Übergabeort abzuliefern. Der festgesetzte Rückgabetermin ist unter allen Umständen einzuhalten. Der Entleiher wird das Fahrzeug sachgemäß und pfleglich behandeln. Der Entleiher hat alle geltenden Bestimmungen der StVO zu beachten und einzuhalten. Die Polestar Automotive Germany GmbH haftet nicht für Bußgelder bzw. Strafen oder Schäden, die durch Vorsatz oder Fahrlässigkeit (leichte und grobe) oder Nichtbeachtung der geltenden Vorschriften und Gesetze entstehen. Diese Kosten werden an den Verursacher weitergegeben. Kosten für nicht-unfallbedingte Reparaturen trägt die Polestar Automotive Germany GmbH nur, wenn diese nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges, schuldhaftes Verhalten des Entleihers verursacht worden sind. Polestar behält sich das Recht einer jederzeitigen Kündigung des Vertrages im begründeten Fall vor. Der Entleiher versichert, Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis Klasse B oder äquivalent zu sein und zum Zeitpunkt der Übernahme im Besitz des gültigen Führerscheins zu sein. Sollte die Fahrerlaubnis entzogen oder ein Fahrverbot verhängt worden sein, wird er das Fahrzeug nicht (mehr) benutzen. Bei der Überlassung des Fahrzeugs an Dritte ist untersagt. Anfallende Betriebs- und Reinigungskosten für das oben genannte Testfahrzeug werden nicht übernommen. Diese zahlt der Entleiher. Mit den vorstehenden Bedingungen erklärt sich der Entleiher in allen Punkten einverstanden. Wir weisen darauf hin, dass die private Nutzung des oben überlassenen Pkws einen geldwerten Vorteil darstellen kann, der einkommens-/lohnsteuerlich entsprechend zu berücksichtigen wäre.
5. Einwilligung in die Fotonutzung
Der Teilnehmer ist im Gewinnfall damit einverstanden, dass die Gewinnübergabe fotografisch begleitet und dokumentiert wird und steht unentgeltlich in einem angemessenen Umfang für Termine (z. B. öffentliche Preisübergabe, Foto-/Videoaufnahmen) zur Verfügung. Sollte kein Mitarbeiter der Allane SE bei der Gewinnübergabe anwesend sein, dokumentiert der Gewinner den Erhalt des Preises fotografisch und stellt das Foto der Allane SE zur Verfügung (per E-Mail an [email protected]). Die Allane SE darf die Fotoaufnahmen im Internet zur Dokumentation des Gewinnspieles, der Übergabe des Preises und damit im Zusammenhang stehende Werbezwecke veröffentlichen, insbesondere auf Webseiten und Social Media Auftritten der Allane SE.
6. Ausschluss vom Gewinnspiel
Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer von dem Gewinnspiel aus den nachfolgend genannten Gründen auch nach der Ziehung auszuschließen. Dies gilt insbesondere für solche Teilnehmer, die wahrheitswidrige Angaben gemacht haben oder mehrfach an dem Gewinnspiel teilgenommen haben. Ebenso können solche Teilnehmer ausgeschlossen werden, die gegen wesentliche Klauseln dieser Teilnahmebedingungen verstoßen oder versucht haben, den Ablauf des Gewinnspiels durch unbefugte Einwirkung zu beeinflussen.
7. Haftungsbeschränkung
Die Haftung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht nachfolgend etwas Abweichendes vereinbart wird. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die verletzte Partei regelmäßig vertrauen darf. Dieser Absatz gilt nicht für Ansprüche aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens, bei arglistigem Handeln, bei Übernahme einer Garantie sowie für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
Schlussbestimmungen
Das Gewinnspiel unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts. Unabdingbare Rechte zum Schutz der Verbraucher, die am Wohnsitz des Teilnehmers gelten, bleiben hiervon unberührt.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Sollten einzelne dieser Bestimmungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.