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Es ist seitens des Kunden der Leasingnehmer inkl. Adresse einzutragen, sowie zu unterschreiben (und ggf. zu stempeln)
Das Formular ist den Bestellunterlagen in Kopie beizulegen
Gewerbetreibende:
Selbstständige Freiberufler:
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Alternativ zu den obigen Nachweisen werden auch aktuelle Umsatzsteuernachweise oder eine aktuelle formlose Bescheinigung der Selbständigkeit durch einen Steuerberater anerkannt.
Selbstständige Freiberufler:
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Nachweis über die Mitgliedschaft bei der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
Alternativ zu den obigen Nachweisen werden auch aktuelle Umsatzsteuernachweise oder eine aktuelle formlose Bescheinigung der Selbständigkeit durch einen Steuerberater anerkannt.
Gewerbetreibende:
Selbstständige Freiberufler:
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Die Zulassung des Fahrzeugs muss auf die Firma oder den Geschäftsführer, Inhaber, Vorstand bzw. Freiberufler oder Land/-Forstwirt erfolgen.
Gewerbetreibende:
Selbstständige Freiberufler:
→ Bestätigung des Steuerberaters als offizielles Dokument mit Briefkopf und Unterschrift des Steuerberaters
→ Dokument von Steuerberater darf nicht älter als 1 Jahr sein
Gesellschaftervertrag wird nicht anerkannt, da es hierbei kein offizielle Beglaubigung gibt (es muss einer der o.g. Nachweise erbracht werden)
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Nachweis über Mitgliedschaft bei Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Keine Nachweise
Gewerbetreibende:
Selbstständige Freiberufler:
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Journalisten
Gewerbetreibende:
Bitte beachten:
Photovoltaikanlagenbesitzer
werden von Citroën, Renault & Peugeot nicht als Gewerbekunden erkannt.
Selbstständige Freiberufler:
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Nachweis über die Mitgliedschaft bei der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
Gewerbetreibende:
Selbstständige Freiberufler:
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Nachweis über die Mitgliedschaft bei der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
Gewerbetreibende:
Selbstständige Freiberufler:
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Nachweis über die Mitgliedschaft bei der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
Es ist seitens des Kunden der Leasingnehmer inkl. Adresse einzutragen, sowie zu unterschreiben (und ggf. zu stempeln)
Das Formular ist den Bestellunterlagen in Kopie beizulegen
Gewerbetreibende:
Selbstständige Freiberufler:
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Alternativ zu den obigen Nachweisen werden auch aktuelle Umsatzsteuernachweise oder eine aktuelle Bescheinigung der Selbständigkeit durch einen Steuerberater anerkannt (es muss ersichtlich sein seit wann die Tätigkeit ausgeübt wird und dass dadurch die Haupteinnahmen des Kunden erzielt werden).
Gewerbetreibende:
Selbstständige:
Diplomaten:
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft:
Pflegedienste/Wohlfahrten:
Gewerbetreibende:
→ Gewerbenachweis (wenn älter als 12 Monate) dann zusätzlich Bescheinigung vom Steuerberater inkl. Gewerbeanschrift, dass das Gewerbe noch ausgeübt wird
Selbstständige Freiberufler:
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Gewerbetreibende:
Selbstständige Freiberufler:
→ Bestätigung des Steuerberaters als offizielles Dokument mit Briefkopf und Unterschrift des Steuerberaters
→ Dokument von Steuerberater darf nicht älter als 1 Jahr sein
→ Es muss bestätigt werden, dass der Kunde über 22.000 € Einkünfte im Jahr mit dem Gewerbe erzielt
Selbstständige Land- und Forstwirte:
→ sollte kein aktueller Nachweis vorliegen, muss zusätzlich eine Bestätigung des Steuerberaters eingereicht werden (inkl. Gewerbeanschrift des Kunden sowie Briefkopf und Unterschrift des Steuerberaters)
Nicht mit übrigen Nachlässen und/oder Prämien kombinierbar
→ sollte kein aktueller Nachweis vorliegen, muss zusätzlich eine Bestätigung des Steuerberaters eingereicht werden (inkl. Gewerbeanschrift des Kunden sowie Briefkopf und Unterschrift des Steuerberaters)
Gewerbetreibende:
Selbstständige Freiberufler:
-> Bestätigung des Steuerberaters als offizielles Dokument mit Briefkopf und Unterschrift des Steuerberaters
-> Dokument von Steuerberater darf nicht älter als 1 Jahr sein
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Gewerbetreibende:
Selbstständige Freiberufler:
→ Bestätigung des Steuerberaters als offizielles Dokument mit Briefkopf und Unterschrift des Steuerberaters
→ Dokument von Steuerberater darf nicht älter als 1 Jahr sein
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Gewerbetreibende:
Selbstständige Freiberufler:
Selbstständige Land- und Forstwirte:
→ sollte kein aktueller Nachweis vorliegen, muss zusätzlich eine Bestätigung des Steuerberaters eingereicht werden (inkl. Gewerbeanschrift des Kunden sowie Briefkopf und Unterschrift des Steuerberaters)
Nicht mit anderen Nachlässen und/oder Prämien kombinierbar
→ sollte kein aktueller Nachweis vorliegen, muss zusätzlich eine Bestätigung des Steuerberaters eingereicht werden (inkl. Gewerbeanschrift des Kunden sowie Briefkopf und Unterschrift des Steuerberaters)
Nur für Gewerbe und Schwerbehinderte
Gewerbetreibende:
Selbstständige Freiberufler:
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Gewerbetreibende:
Selbstständige Freiberufler:
-> Bestätigung des Haupterwerbs durch den Steuerberater als offizielles Dokument mit Briefkopf und Unterschrift des Steuerberaters inkl. Gewerbeanschrift
Alternativ kann immer auch das beigefügte Formular für Gewerbetreibende zur Bestätigung der gewerblichen Tätigkeit eingereicht werden
Einzelunternehmer/Einzelfirma (Adresse und Name sind privat und gewerblich identisch):
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Gewerbekunden mit einem bestehenden Fuhrpark von mindestens 10 Fahrzeugen
Gewerbetreibende:
Selbstständige Freiberufler:
-> Bestätigung des Steuerberaters inkl. Gewerbeanschrift als offizielles Dokument mit Briefkopf und Unterschrift des Steuerberaters
Alternativ kann immer auch das beigefügte Formular für Gewerbetreibende zur Bestätigung der gewerblichen Tätigkeit eingereicht werden
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Nachweis über die Mitgliedschaft bei der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Gewerbetreibende:
Selbstständige Freiberufler:
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Alternativ zu den obigen Nachweisen werden auch aktuelle Umsatzsteuernachweise oder eine aktuelle formlose Bescheinigung der Selbständigkeit durch einen Steuerberater anerkannt.
Gewerbetreibende:
Selbstständige Freiberufler:
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Gewerbetreibende:
Selbstständige Freiberufler:
-> Bestätigung des Steuerberaters als offizielles Dokument mit Briefkopf und Unterschrift des Steuerberaters
-> Dokument von Steuerberater darf nicht älter als 1 Jahr sein
Gesellschaftervertrag wird nicht anerkannt, da es hierbei kein offizielle Beglaubigung gibt (es muss ein der o.g. Nachweise erbracht werden)
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Gewerbetreibende:
Selbstständige Freiberufler:
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Gewerbetreibende:
Selbstständige Freiberufler:
Bestätigung durch Steuerberater inkl. Gewerbeanschrift → offizielles Dokument mit Briefkopf und Unterschrift
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Nachweis über die Mitgliedschaft bei der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Gewerbetreibende:
Selbstständige Freiberufler:
Bestätigung durch Steuerberater inkl. Gewerbeanschrift → offizielles Dokument mit Briefkopf und Unterschrift
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Nachweis über die Mitgliedschaft bei der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Photovoltaikanlagenbetreiber
Gewerbetreibende:
Zusätzlich bei Selbstständigen Freiberuflern:
→ Bestätigung des Steuerberaters als offizielles Dokument mit Briefkopf und Unterschrift des Steuerberaters
Zusätzlich bei Selbständigen natürlichen Rechts:
→ Bestätigung des Steuerberaters als offizielles Dokument mit Briefkopf und Unterschrift des Steuerberaters
Zusätzlich bei Selbstständigen Land- und Forstwirten:
Nachweis über die Mitgliedschaft bei der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
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Nur für Gewerbe und Schwerbehinderte
Gewerbetreibende:
Selbstständige Freiberufler:
Gewerbeanmeldung PLUS (wenn älter als 1 Jahr):
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Nachweis über Mitgliedschaft bei Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Die Zulassung des Fahrzeugs muss auf die Firma oder den Geschäftsführer, Inhaber, Vorstand bzw. Freiberufler oder Land/-Forstwirt erfolgen.
Gewerbetreibende:
Bitte beachten:
Photovoltaikanlagenbesitzer
werden von Citroen, Renault & Peugeot nicht als Gewerbekunden erkannt.
Selbstständige Freiberufler:
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Nachweis über die Mitgliedschaft bei der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
Gewerbetreibende:
Bitte beachten:
Photovoltaikanlagenbesitzer werden von Citroen, Renault & Peugeot nicht als Gewerbekunden erkannt.
Nebengewerbe wird nur bei Niederlassung Berlin akzeptiert.
Selbstständige Freiberufler:
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Nachweis über die Mitgliedschaft bei der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
Gewerbetreibende:
Selbstständige Freiberufler:
Gewerbeanmeldung PLUS (wenn älter als 1 Jahr):
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Nachweis über Mitgliedschaft bei Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Hebamme → keine Small Fleet Konditionen
Gewerbetreibende:
Selbstständige Freiberufler:
→ Schreiben eines/r Steuerberaters/in mit dem Vermerk, dass Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit bezogen werden
→ Bestätigung des Steuerberaters als offizielles Dokument mit Briefkopf und Unterschrift des Steuerberaters
→ Dokument von Steuerberater darf nicht älter als 1 Jahr sein
Bitte folgende Formulierung nutzen: Kunde XY erzielt Einkünfte aus einer selbständigen Tätigkeit. Er wird beim Finanzamt unter der Steuernummer XXXX geführt.
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Nachweis über die Mitgliedschaft bei der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
Eingetragene Vereine
Gültige Anerkennung der Gemeinnützigkeit durch das Finanzamt nach § 52 der Abgabenordnung.
Gewerbetreibende:
Selbstständige Freiberufler:
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Nachweis über die Mitgliedschaft bei der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Die Zulassung des Fahrzeugs muss auf die Firma oder den Geschäftsführer, Inhaber, Vorstand bzw. Freiberufler oder Land/-Forstwirt erfolgen.
Gewerbetreibende:
Selbstständige Freiberufler:
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Nachweis über die Mitgliedschaft bei der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.
Gewerbetreibende:
Selbstständige Freiberufler:
Selbstständige Land- und Forstwirte:
Nachweis über die Mitgliedschaft bei der Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Gewerbetreibende:
Selbstständige Freiberufler:
Gewerbetreibende (gemäß § 15 EStG)
Freiberufler (gemäß § 18 EStG):
Selbständige Land- und Forstwirte (gemäß 13 EStG):
Eingetragene Vereine, Genossenschaften und Verbände:
Stiftungen und kirchliche Einrichtungen:
Jeder gewerbliche Kunde ist verpflichtet bei Bestellung das Professional Class Formular einzureichen!
Gewerbetreibende (gemäß § 15 EStG)
Freiberufler (gemäß § 18 EStG):
Selbständige Land- und Forstwirte (gemäß 13 EStG):
Eingetragene Vereine, Genossenschaften und Verbände:
Stiftungen und kirchliche Einrichtungen:
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