BMW Prämie Voraussetzungen und Rabatte
Schwerbehinderten Prämie
Vorraussetzungen
- Personen mit einem gültigen Schwerbehindertenausweis ab einem Grad der Behinderung von 50%
- mit Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G, aG, BI oder H
Nachweise
- lesbare Kopie des Schwerbehindertenausweises
- lesbare Kopie der Personalausweises (Vorder- und Rückseite)
Zulassung
Zulassung muss entweder auf die volljährige behinderte Person erfolgen oder - bei behinderten, minderjährigen Kindern - auf den gesetzlichen Vertreter (Nachweis erforderlich, z.B. Personalausweiskopien). Ab dem dritten Lebensjahr kann die Zulassung auch auf das behinderte Kind erfolgen.
Eroberungsprämie
Voraussetzungen
- Besitz eines Fremdfabrikats (kein BMW, Mini oder Bentley)
- Das Fahrzeug muss seit mindestens 6 Monaten durchgehend auf den Kunden zugelassen sein und gültigen TÜV haben
- Halteridentitätmuss vorliegen (gleicher Name & gleiche Anschrift)
- Besonderheit Z4: Eroberung nur wenn der Kunde ein Fahrzeug besitzt mit Endung Cabrio, Coupe oder Roadster im Fahrzeugschein.
Nachweise
Beidseitige Kopie des Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) des Bestandsfahrzeuges
Umweltbonus BAFA
- die Höhe des Umweltbonus richtet sich nach dem BAFA-Nettolistenpreis (bis/über 40.000€)
- die Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge inkl. BAFA-Listenpreis ist unter diesem link einsehbar (Achtung Liste wird häufig aktualisiert)
- Berechnungsgrundlage des BAFA-Listenpreises ist der Netto-Listenpreis des Basismodells zum 31.12.2015 bzw. für nach dem 31.12.2015 auf den Markt gekommene Modelle der niedrigste Netto-Listenpreis des Basismodells (zum Zeitpunkt der Markteinführung)
- etwaige Sonderausstattungen und Extras sowie MwSt werden nicht berücksichtigt
Business Prämie Gewerbeprämie
Vorraussetzungen
- Die Zulassung des Fahrzeugs muss auf die Firma oder den Geschäftsführer, Inhaber, Vorstand bzw. Freiberufler oder Land/-Forstwirt erfolgen.
Zielgruppe
- Gewerbetreibende
- Selbstständige Freiberufler
- Selbstständige Land- und Forstwirte
Ausgeschlossene Abnehmergruppen
- Fahrschulen/Fahrschulinhaber (Außnahme: Maximal 2 Fahrzeuge pro Jahr ohne Einbau der Doppelpedalerie
- Nachweis ZLB Teil 1 und Teil 1 nach Zulassung + Vollständige Kopie des gültigen Fahrlehrerscheins und natürlich aktuell bestehende Fahrschul- oder Zweigstellenerlaubnis)
- Businesskunden (für diese gilt das Businessprogramm)
- Journalisten
- Handelsvertreter
- Autovermieter
- Leasinggesellschaften / Wiederverkäufer / Autohändler
- Mobiltätseingeschränkte Personen
- Vereine, die im Vereinsregister eingetragen sind
Aktionsvoraussetzung
Die Zulassung des Fahrzeugs muss auf die Firma oder den Geschäftsführer, Inhaber, Vorstand bzw. Freiberufler oder Land/-Forstwirt erfolgen.
Nachweise
- Gewerbetreibende:
- Gewerbeschein oder Gewerbeanmeldung
- Handelsregisterauszug
- Partnerschaftsregisterauszug
- Kammerbestätigung
- Mitgliedsausweis seitens der zuständigen IHK bzw. Handwerkskammer.
- Selbstständige Freiberufler:
- Bestätigung durch Steuerberater inkl. Gewerbeanschrift / Bestätigung von Finanzamt mit Vermerk "Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG" (gilt nur bei Gewerbetreibende ohne Gewerbeanmeldung, sprich Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater etc. bei der Steuerberaterselbstständige Tätigkeit nicht bescheinigen kann)
- Bestätigung des Steuerberaters als offizielles Dokument mit Briefkopf und Unterschrift des Steuerberaters
- Dokument von Steuerberater darf nicht älter als 1 Jahr sein
- Gesellschaftervertrag wird nicht anerkannt, da es hierbei kein offizielle Beglaubigung gibt (es muss ein der o.g. Nachweise erbracht werden)
- Selbstständige Land- und Forstwirte:
- Nachweis über Mitgliedschaft bei Land- und Forstwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft
Weitere FAQs rund um
Das sagen unsere Kunden

Auf Basis von 2349 Erfahrungsberichten