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Volvo V90 Cross Country Kombi Finanzierung Angebote

Volvo V90 Cross Country Kombi Vario-Leasing bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Sie Top-Konditionen.

Details zum Leasing
Volvo V90 Cross Country Kombi Finanzierung

Volvo V90 Cross Country Kombi Finanzierung

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Volvo V90 Cross Country Kombi und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Vario-Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Laufzeit entscheiden Sie, wie es weitergeht. Entweder Sie geben das Fahrzeug einfach zurück oder Sie lösen das Fahrzeug über die vorab zugesicherte Kaufoption ab.

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Volvo V90 Cross Country Kombi Vario-Leasingangebote

Entdecken Sie mit der Vario-Leasing des Volvo V90 Cross Country ferne Länder und natürliche Landschaften. Vollkommen egal, wie die Straßenverhältnisse sind, mit Ihrem Kombi sind Sie immer sicher und entspannt unterwegs. Bei der Vario-Leasing ist der Kombi gute sechs Zentimeter höher als der Volvo V90 und überzeugt durch eine robuste Optik. Der Volvo V90 Cross Country wurde vom Hersteller mit einem speziell kreierten Geländemodus ausgestattet. Für den kraftvollen Antrieb des Kombi sorgen verschiedene Diesel- und Benzinaggregate. Laut Hersteller liegt die Leistung der Motoren zwischen 190 und 320 PS, die mittels eines manuellen Schaltgetriebes oder eines Automatikgetriebes auf den Asphalt gebracht werden. Alle Modelle beim Vario-Leasingsangebot verfügen über einen Allradantrieb. Mit dem Neuwagen-Konfigurator stellen Sie sich Ihren persönlichen Traumwagen zusammen, während der Vario-Leasingrechner Sie bei jeder Konfigurationsänderung über die Höhe der Kosten informiert. Dank der günstigen Kilometer-Leasing-Finanzierung lässt sich der Kombi bequem in Ihr Budget integrieren, denn die Monatsraten bleiben während der gesamten Laufzeit stabil.

Der Volvo V90 Cross Country im Rahmen der Vario-Leasing

Die Vario-Leasing des Volvo V90 Cross Country bietet Ihnen Platz für fünf Personen mit einer enormen Beinfreiheit und einem zusätzlichen Ladevolumen von 560 Litern. Auf Wunsch können Sie den Gepäckraum durch das Umklappen der hinteren Sitze auf bis zu 1.527 Litern erweitern. Erwähnenswert bei der Neuwagen-Finanzierung ist die Volvo-typische Sicherheitsausstattung mit Überholsensor, Querverkehrswarner und dem City-Safety-System, das jetzt auch Tiere erkennt. Der Kompass im Navigationssystem sorgt dafür, dass Sie selbst in entlegensten Gebieten nie den Überblick verlieren. Mit der Parkkamera inklusive dem 360 Grad Surround View wird ebenso das innerstädtische Ein- und Ausparken zu einem Kinderspiel. Weitere Highlights in Ihrem Neuwagen, den Sie von einem unserer Partner-Händler aus Deutschland bekommen, sind Steckdosen mit 12 V und 230 V sowie ein WiFi-Hotspot.

Der Volvo V90 Cross Country bei der Vario-Leasing 

Die Sixt Neuwagen Vario-Leasing für den Volvo XC90 ist die perfekte Alternative zu einem verpflichtenden Finanzkauf. Mit unserem Angebot erhalten Sie sich die volle Flexibilität. Sie können den V90 nach Ablauf der Leasinglaufzeit entweder zurückgeben oder zu einem vordefinierten Preis kaufen. Entscheiden Sie sich zum Erwerb, dann haben Sie über die bis dahin geleisteten Leasingraten bereits einen beachtlichen Teil des Gesamtkaufpreises abgezahlt.

Tipp

Sie wollen nicht lange auf Ihren neuen Volvo warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie Ihren Traumwagen bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.