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Volkswagen T-Roc SUV Finanzierung Angebote

Volkswagen T-Roc SUV Vario-Leasing bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Sie Top-Konditionen.

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Volkswagen T-Roc SUV Finanzierung

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Volkswagen T-Roc SUV und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Vario-Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Vertragslaufzeit haben Sie die Wahl: möchten Sie das Auto zu einem vorher festgesetzten Wert übernehmen oder doch an uns zurückgeben?

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6 Ergebnisse

Aktion Frühlingskracher Sixt Neuwagen

Frühlingskracher

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Fahrzeug mit der Option Vario-Leasen einfach nach Laufzeit kaufen

Vario-Leasing

Entscheiden Sie sich für unser Vario-Leasing und zahlen Sie so am Laufzeitende zu einem fixen Preis Ihr Traumauto von uns ab. 

  • monatliche fixe Rate
  • festgelegte Schlussrate
  • garantierter Kaufpreis
  • Traumauto nach Laufzeit auslösen

 

Steuerliche Auswirkungen beim Leasing

Leasing

Entscheiden Sie sich für unser Leasing und geben Sie Ihr Fahrzeug bequem am Laufzeitende wieder an uns ab.

  • monatliche fixe Rate
  • festgelegter Restwert
  • Auto nach Vertragsende einfach zurückgeben

 

 

Volkswagen T-Roc Finanzierung 

Die günstige Volkswagen T-Roc Finanzierung sorgt für den Einstieg in einen wahren Topseller. Das Fahrzeug findet sich regelmäßig in den Top drei der meistverkauften Autos auf dem deutschen Markt und punktet vor allem mit seinem hohen praktischen Nutzen und den kompakten Maßen. Das Sports Utility Vehicle teilt sich die Plattform mit dem Audi Q2 und ist seit 2017 auf dem Markt. Mit der Namensgebung beschreitet der Wolfsburger Autobauer Neuland und mancherorts war bereits von einem „Rockstar“ die Rede. In der Tat halten sich hier Elemente aus dem Lifestyle-Segment und die VW-typische Alltagstauglichkeit perfekt die Waage, was auch durch die Modellpflege des Jahres 2021 unterstrichen wird. 

Das spricht für eine Volkswagen T-Roc Finanzierung 

Mit einer Länge von 4,23 Meter rangiert der Volkswagen T-Roc noch unterhalb des Golf. 1,81 Meter schlagen als Breite zu Buche, dabei ist der Kompakte 1,52 Meter hoch. In den Kofferraum passen – je nach Motorisierung – bis zu 445 Liter und das Maximum an Laderaumvolumen ist mit 1.290 Liter erreicht. Eine Besonderheit stellt die Verfügbarkeit als Cabriolet dar – für ein SUV ist dies allerhand und versteht sich als regelrechtes Alleinstellungsmerkmal. Motorisiert wird der T-Roc mit Benzinaggregaten in einem Leistungsspektrum von 110 bis 300 PS oder auch als Diesel mit 115 oder 150 PS. Die größeren Ausführungen erhalten einen Allradantrieb anstelle des sonst obligatorischen Frontantriebs und auf Wunsch ist auch das Sieben-Gang-Doppelkupplungsgetriebe zu haben. Wer Lust auf Highspeed hat, beschleunigt mit einem T-Roc R 4Motion in nur 4,8 Sekunden auf 100 km/h und steigt somit in einen regelrechten Sportwagen. 

Jetzt Vorteile sichern 

Eine Volkswagen T-Roc Finanzierung vereint die Vorteile aus dem Leasing mit einer Kaufoption. Über einen zuvor festgelegten Zeitraum werden lediglich monatlich konstante Raten fällig, danach kann das Fahrzeug zum Festpreis gekauft oder zurückgegeben werden. Genutzt werden stets eine Fülle an Extras wie Ambientebeleuchtung und Logoprojektion oder auch dynamische Blinker. Des Weiteren verfügt der Volkswagen T-Roc über eine Climatronic mitsamt einer Touchbedienung und natürlich ein digitales Cockpit mitsamt mobilem Internet. Zuletzt darf auch das edle BeatsAudio Soundsystem nicht fehlen. 

Tipp

Sie wollen nicht lange auf ihren neuen VW Traumwagen warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie ihr Wunschauto bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

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Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.