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Suzuki Swace Kombi Finanzierung Angebote

Suzuki Swace Kombi Vario-Leasing bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Sie Top-Konditionen.

Details zum Leasing
Suzuki Finanzierung

Suzuki Swace Kombi Finanzierung

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Suzuki Swace Kombi und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Vario-Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Laufzeit entscheiden Sie, wie es weitergeht. Entweder Sie geben das Fahrzeug einfach zurück oder Sie lösen das Fahrzeug über die vorab zugesicherte Kaufoption ab.

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Fahrzeug mit der Option Vario-Leasen einfach nach Laufzeit kaufen

Vario-Leasing

Entscheiden Sie sich für unser Vario-Leasing und zahlen Sie so am Laufzeitende zu einem fixen Preis Ihr Traumauto von uns ab. 

  • monatliche fixe Rate
  • festgelegte Schlussrate
  • garantierter Kaufpreis
  • Traumauto nach Laufzeit auslösen

 

Steuerliche Auswirkungen beim Leasing

Leasing

Entscheiden Sie sich für unser Leasing und geben Sie Ihr Fahrzeug bequem am Laufzeitende wieder an uns ab.

  • monatliche fixe Rate
  • festgelegter Restwert
  • Auto nach Vertragsende einfach zurückgeben

 

 

Suzuki Swace Kombi Finanzierung 

Wie wäre es beim nächsten Fahrzeug mit einer Suzuki Swace Kombi Finanzierung? Das „Kombi“ im Namen ist dabei nicht zwingend erforderlich, denn das Modell ist einzig und allein in dieser Bauform zu haben. Seit 2020 ist der Swace unterwegs und teilt sich die Plattform und viele Bauteile mit der Kombiausführung des Toyota Corolla. Die beiden Autobauer kooperieren seit einigen Jahren und setzen dabei auf Badge Engineering mit unverkennbar eigener Handschrift, was auch für den Swace gilt. Auf die Straße gelangt ein typischer Kompakter mit 4,66 Meter Länge bei 1,79 Meter Breite und einer Höhe von 1,46 Meter. In den Kofferraum des Familienfahrzeugs passen auch bei voller Besetzung noch 596 Liter und wer die hinteren Sitze umklappt, bringt es auf bis zu 1.606 Liter. Eine Besonderheit ist die Ausführung als Vollhybrid. 

 

Das spricht für eine Suzuki Swace Kombi Finanzierung 

Mit der Suzuki Swace Finanzierung gelangt ein rundum umweltfreundlicher Fahrzeug auf die Straße. Unter der Motorhaube arbeitet ein 1,8 Liter Benziner mit der Unterstützung eines 72 PS starken Elektromotors. Die Systemleistung beläuft sich auf 122 PS, die über ein stufenloses Getriebe direkt an den Frontantrieb adressiert werden. Für die Autobahn erweisen sich die abgeregelten 180 km/h als Höchstgeschwindigkeit als mehr als ausreichend und die Steuerung erweist sich als weich und komfortabel. Optisch besticht der Japaner durch Eigenständigkeit und zeigt einen sechseckigen Kühlergrill mit Wabenmuster und schmalen Scheinwerfer. Die Handschrift von Suzuki ist dabei unverkennbar. 

 

Jetzt Vorteile sichern 

Hinsichtlich des Komforts erweist sich die Suzuki Swace Finanzierung als tadellos. Die Rede ist nicht nur vom Fahrzeug an sich, sondern auch von den monatlich günstigen Leasingraten und der flexiblen Kaufoption. Wer möchte, greift nach dem Ende des Leasingzeitraums zum Festpreis zu oder entscheidet sich für ein neues Fahrzeug. Teil des Pakets beim Suzuki Swace ist eine solide Ausstattung inklusive anklappbarer Außenspiegel mit integrierten Blinkern sowie mobilem Internet dank Smartphone- Einbindung. Die Darstellung erfolgt auf einem acht Zoll großen Touchscreen und auch kabelloses Laden mobiler Geräte ist möglich. Ein Pluspunkt ist das digitale Cockpit und das Fahren in verschiedenen Fahrmodi. Wer einen weiteren Blick in die Liste der Features wirft, stößt auch auf eine Zwei-Zonen-Klimaautomatik, adaptiven Tempomat einen Spurhalter, Pre-Collision-System und einen Parkassistenten. Abgerundet wird die Liste durch Rückfahrkamera, eCall sowie Toter-Winkel-Warner. 

Tipp

Sie wollen nicht lange auf ihren neuen Suzuki warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie ihr Wunschauto bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

Unsere Fahrzeugtypen von Suzuki

Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.