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Suzuki Jimny Geländewagen - Kommerziell Finanzierung Angebote

Suzuki Jimny Geländewagen - Kommerziell Vario-Leasing bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Sie Top-Konditionen.

Suzuki Jimny Geländewagen - Kommerziell Finanzierung

Suzuki Jimny Geländewagen - Kommerziell Finanzierung

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Suzuki Jimny Geländewagen - Kommerziell und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Vario-Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Laufzeit entscheiden Sie, wie es weitergeht. Entweder Sie geben das Fahrzeug einfach zurück oder Sie lösen das Fahrzeug über die vorab zugesicherte Kaufoption ab.

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Fahrzeug mit der Option Vario-Leasen einfach nach Laufzeit kaufen

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Entscheiden Sie sich für unser Vario-Leasing und zahlen Sie so am Laufzeitende zu einem fixen Preis Ihr Traumauto von uns ab. 

  • monatliche fixe Rate
  • festgelegte Schlussrate
  • garantierter Kaufpreis
  • Traumauto nach Laufzeit auslösen

 

Steuerliche Auswirkungen beim Leasing

Leasing

Entscheiden Sie sich für unser Leasing und geben Sie Ihr Fahrzeug bequem am Laufzeitende wieder an uns ab.

  • monatliche fixe Rate
  • festgelegter Restwert
  • Auto nach Vertragsende einfach zurückgeben

 

 

Suzuki Jimny Finanzierung 

Wer seinen Geländewagen kommerziell nutzen möchte, liegt mit der Suzuki Jimny Finanzierung goldrichtig. Das Modell ist ein echter Klassiker und folgte in Europa unmittelbar auf den legendären Samurai bzw. die SJ-Modelle. In Japan wird der Name bereits seit 1968 genutzt, hierzulande auch schon seit 1998. Die derzeitige Auflage datiert auf das Jahr 2018 und präsentiert ein Modell, das problemlos auch als Kleinstwagen durchgehen würde. 3,65 Meter reichen dem Jimny vollkommen aus und treffen auf 1,65 Meter Breite und 1,71 Meter Höhe. Bemerkenswert ist der Laderaum des kleinen Offroaders, der stolze 935 Liter bietet und durch ein Trenngitter von den Vordersitzen abgetrennt werden kann. Als PKW kann das Modell auch als Viersitzer gefahren werden, wird von seinem Hersteller jedoch in der EU seit 2021 nur noch als Nutzfahrzeug vermarktet. 

 

Das spricht für eine Suzuki Jimny Finanzierung 

Für eine Suzuki Jimny Finanzierung spricht unter anderem die Flexibilität. In den ersten Jahren wird das Modell schlichtweg als Leasingfahrzeug genutzt und es sind lediglich monatlich günstige Raten fällig. Ist das Leasing passé kann eine Kaufoption zum Festpreis gezogen werden. Als Gegenleistung wird ein perfektes Cityfahrzeug mit erhöhter Sitzposition geboten, das nahezu jede Parklücke mühelos meistert. Folgt man allerdings dem Hersteller, so eignet sich das Fahrzeug vor allem für die Regionen, „wo die Straßen keine Namen haben“ und erweist sich somit als echter Geländewagen. Unterstrichen wird dieser Charakter durch einen 1,5 Liter- Benziner mit 102 PS und Allradantrieb sowie Böschungswinkel von 36° vorne und 48° hinten. Bemerkenswert ist auch die Bodenfreiheit von 20,5 Zentimeter und das Leergewicht von nur etwas mehr als einer Tonne. 

 

Jetzt Vorteile sichern 

Optisch erweist sich die Suzuki Jimny Finanzierung ebenfalls als Volltreffer, denn dieses Modell ist einfach „kult“. Ein wenig fühlt man sich angesichts der runden Scheinwerfer an einen Jeep erinnert und doch beschreitet der Jimny seinen eigenen Weg. Gebaut wird der Geländewagen für den kommerziellen Einsatz mit Starrachsen und auf Basis eines Leiterrahmens und in puncto Ausstattung handelt es sich ein klein wenig um einen Puristen, wenngleich sowohl ein Notbremsassistent als auch eine Verkehrszeichenerkennung mit an Bord sind. Weitere Extras sind ein Tempomat und Sitzheizung und auch digitales Radio (DAB+) kann empfangen werden. Damit nicht genug, denn zum Komfort gehören auch Zentralverriegelung mit Fernsteuerung, automatische Scheinwerfer und Fernlicht sowie natürlich die Integration von Smartphones und damit einhergehend die Echtzeit-Navigation. 

Tipp

Sie wollen nicht lange auf ihren neuen Suzuki warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie ihr Wunschauto bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

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Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.