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Suzuki Across SUV Finanzierung Angebote

Suzuki Across SUV Vario-Leasing bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Sie Top-Konditionen.

Details zum Leasing

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Suzuki Across SUV Finanzierung

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Suzuki Across SUV und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Vario-Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Vertragslaufzeit haben Sie die Wahl: möchten Sie das Auto zu einem vorher festgesetzten Wert übernehmen oder doch an uns zurückgeben?

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Fahrzeug mit der Option Vario-Leasen einfach nach Laufzeit kaufen

Vario-Leasing

Entscheiden Sie sich für unser Vario-Leasing und zahlen Sie so am Laufzeitende zu einem fixen Preis Ihr Traumauto von uns ab. 

  • monatliche fixe Rate
  • festgelegte Schlussrate
  • garantierter Kaufpreis
  • Traumauto nach Laufzeit auslösen

 

Steuerliche Auswirkungen beim Leasing

Leasing

Entscheiden Sie sich für unser Leasing und geben Sie Ihr Fahrzeug bequem am Laufzeitende wieder an uns ab.

  • monatliche fixe Rate
  • festgelegter Restwert
  • Auto nach Vertragsende einfach zurückgeben

 

 

Suzuki Across Finanzierung

Die Suzuki Across Finanzierung bietet den Einstieg in ein Sports Utility Vehicle, das ausschließlich für den europäischen Markt gedacht ist. Dahinter steht die Zusammenarbeit mit Toyota und die Präsentation des Klassikers RAV4 in der Ausführung als Plug-In-Hybrid. Badge Engineering? Das ließe sich so nennen, wenngleich auch der Suzuki Across einige Eigenheiten und viel Charakter zu bieten hat. Auf dem Markt ist das Modell seit 2020 und ordnet sich mit seiner Länge von 4,64 Meter im Midsize-Segment ein. Breite und Höhe liegen bei 1,86 Meter und 1,69 Meter und das Gewicht bei ziemlich genau zwei Tonnen. Bemerkenswert ist der Laderaum: mit fünf Personen existiert zudem ein Kofferraumvolumen von 490 Liter und wer die hinteren Sitze umklappt, bringt es auf 1.604 Liter .

 

Das spricht für eine Suzuki Across Finanzierung

Wer sich für eine Suzuki Across Finanzierung entscheidet, ist auf jeden Fall umweltfreundlich unterwegs. Der Japaner trägt einen Hybrid mit zweieinhalb Liter Hubraum und zwei Elektromotoren unter dem Blechkleid und bringt auf diese Weise stolze 306 PS auf den Asphalt. Wie es sich für ein SUV gehört, wird mit (elektrischem) Allradantrieb gefahren und auch ein stufenloses Getriebe darf nicht fehlen. Bemerkenswert ist die Beschleunigung von sechs Sekunden auf 100 km/h und auch die elektrische Reichweite von 75 Kilometer stellt einen Spitzenwert dar. Diese Power trägt der Across auch nach außen und zwar durch den markentypischen Kühlergrill, schlitzartige Scheinwerfer sowie Unterfahrschutz und natürlich anklappbare und beheizte Außenspiegel sowie Privacy Verglasung.

 

Jetzt Vorteile sichern

Im Rahmen der Suzuki Across Finanzierung ist Flexibilität Trumpf. Zunächst wird der japanische Offroader als Leasingfahrzeug gebucht und entsprechend werden auch nur die monatlichen Leasingraten fällig. Am Ende des vereinbarten Leasingzeitraums steht eine Kaufoption zum Festpreis, sodass rundum Planungssicherheit herrscht. Hinsichtlich des Komforts lässt der Across keinerlei Wünsche offen und auch die Sicherheitsausstattung gehört zu den Stärken. Der Innenraum geht mit einem 10,5 Zoll großen Touchscreen einher und auch das Kombiinstrument ist komplett digital. Mobiles Internet ist problemlos nutzbar und die Geschwindigkeit lässt sich adaptiv einstellen. Ebenfalls an Bord ist eine Zwei-Zonen-Klimaautomatik sowie Sitzheizung vorne und hinten. Weitere Extras des Suzuki Across sind die elektrische Heckklappe und das adaptive Fahrwerk sowie Spurhalter, Bremsassistent und viele weitere „Helferlein“.

Tipp

Sie wollen nicht lange auf ihren neuen Suzuki warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie ihr Wunschauto bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

Unsere Fahrzeugtypen von Suzuki

Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.