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Renault ZOE Schräghecklimousine Finanzierung Angebote

Renault ZOE Schräghecklimousine Vario-Leasing bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Sie Top-Konditionen.

Renault ZOE Schräghecklimousine Finanzierung

Renault ZOE Schräghecklimousine Finanzierung

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Renault ZOE Schräghecklimousine und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Vario-Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Laufzeit entscheiden Sie, wie es weitergeht. Entweder Sie geben das Fahrzeug einfach zurück oder Sie lösen das Fahrzeug über die vorab zugesicherte Kaufoption ab.

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Renault ZOE Finanzierung

Vorhang auf für die Renault ZOE Schräghecklimousine, das meistverkaufte Elektrofahrzeug auf dem deutschen Markt. Das Fahrzeug des französischen Herstellers basiert in optischer Hinsicht auf dem bewährten Clio und wurde erstmals im Jahr 2012 vorgestellt. Ende 2019 folgte der erste Generationswechsel bzw. ein umfangreiches Facelift, das unter anderem einen größeren Kühlergrill und jede Menge Chrom mit sich bringt. Des Weiteren ist die Renault ZOE Schräghecklimousine in neun Lackierungen erhältlich und präsentiert sich auch sonst vielseitig. Die Rede ist vom Elektroantrieb, der in verschiedenen Leistungsstufen angeboten wird und problemlos auch Fahrten außerhalb der Städte mit ihren umfassenden Ladesäulen-Infrastruktur ermöglicht.

Fakten gefällig? Dann sei an dieser Stelle verraten, dass die Renault ZOE Schräghecklimousine mit dem stärksten Elektroantrieb 135 Pferdestärken auf die Straße entlässt und entsprechend WLTP Low 390 Kilometer weit kommt. Der kleine Flitzer präsentiert sich dabei rasant und absolviert den Sprint auf 100 km/h in weniger als zehn Sekunden und braucht nur vier Sekunden auf die Stadtgeschwindigkeit von 50 km/h. Ein echtes Schmankerl sind die vielfältigen Lademöglichkeiten, die mit verschiedenen Steckdosen hinter dem Renault-Logo realisiert werden und auch das Schnellladen mit bis zu 50 kW möglich machen. In der Länge bringt es die Renault ZOE Schräghecklimousine auf 4,09 Meter und packt bis zu 1.225 Liter Gepäck in den Innenraum.

Umweltfreundliche Renault ZOE Schräghecklimousine

Wer sich für die Renault ZOE Schräghecklimousine Vario-Leasing entscheidet, kann das Elektrofahrzeug in Ruhe begutachten und testen. Möglich wird dies, da zu Beginn lediglich die tatsächliche Nutzung in Form günstiger monatlicher Raten gezahlt wird. Ist der vorher definierte Zeitraum beendet, kann die Renault ZOE Schräghecklimousine zum Festpreis übernommen oder zurückgegeben werden. Für das Behalten sprechen sicher die vielen Extras wie eine induktive Lademöglichkeit für Smartphones und ein bis zu 9,3 Zoll großes Touchdisplay. Ebenfalls erfreut die Renault ZOE Schräghecklimousine mit einem eigens gestalteten Dachhimmel, der an Platinen erinnert und bietet einen zehn Zoll großen Infobildschirm, der unmittelbar hinter dem Lenkrad platziert wurde. Abgerundet wird der Umfang an Extras durch eine Verkehrsschildererkennung mit Hinweis auf Tempolimits, einen Toter-Winkel-Assistenten und einen Spurhalte- sowie Fernlicht- und Parkassistenten.

Der Renault ZOE auf einen Blick:

  • Elektromotor
  • in vier Sekunden auf 50 km/h
  • induktive Ladestation

Tipp

Sie wollen nicht lange auf Ihren neuen Renault warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie Ihren Traumwagen bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.