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Porsche 718 Cabriolet Finanzierung Angebote

Porsche 718 Cabriolet Vario-Leasing bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Sie Top-Konditionen.

Porsche 718 Cabriolet Finanzierung

Porsche 718 Cabriolet Finanzierung

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Porsche 718 Cabriolet und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Vario-Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Laufzeit entscheiden Sie, wie es weitergeht. Entweder Sie geben das Fahrzeug einfach zurück oder Sie lösen das Fahrzeug über die vorab zugesicherte Kaufoption ab.

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Porsche 718 Roadster angebote

Mit einer Porsche 718 Roadster Vario-Leasing steigen Sie in einen echten Sportwagenklassiker. Die Rede ist vom Porsche Boxster, der seit 2016 in der dritten Auflage und unter einer neuen Typenbezeichnung vorfährt. Mit der Vario-Leasing nutzen Sie das Modell zu einem besonders günstigen Preis und zahlen lediglich konstante monatliche Raten. Der Vorteil besteht darin, dass Sie für das Erlebnis Porsche 718 Roadster nicht tief in die Taschen zu greifen haben, sondern erst nach Ablauf des festgelegten Nutzungszeitraums entscheiden, ob Sie Kaufen oder das Fahrzeug zurückgeben. Mehr Freiheit geht nicht und auch in puncto Fahrspaß bleiben keine Wünsche offen, was sich in 4,1 Sekunden Beschleunigung auf 100 km/h oder auch maximal 7.500 U/min widerspiegelt.

Mit 4,38 Meter Länge ist der Porsche 718 Roadster kompakt zu nennen. Das Fahrzeug ist dank seines Wendekreises von 11,10 Meter sowohl für die Innenstadt als auch für Autobahn und Rennstrecke geeignet. Dadurch, dass in der Höhe lediglich 1,29 Meter zu Buche schlagen, ist auch eine ordentliche Aerodynamik gewährleistet. Angetrieben wird der Sportwagen von einem Mittelmotor, dank dem gleich zwei Ladeflächen im hinteren und vorderen Bereich entstehen. Der Stauraum des Porsche 718 Roadster liegt bei 150 bzw. 125 Liter. Das Herzstück sind natürlich die Motoren. Vierzylinder-Boxer sind in der Autowelt wahrlich exotisch und verbinden enorme Kraft mit Sparsamkeit und Effizienz. Aus zwei oder 2,5 Litern Hubraum gelangen bis zu 365 PS auf die Straße und die Endgeschwindigkeit des Porsche 718 Roadster beträgt 290 km/h.

Dynamischer Porsche 718 Roadster

Kennzeichnend für den Porsche 718 Roadster und die Vario-Leasing ist die Ausgewogenheit. Auf der einen Seite existieren eine Fülle an Extras, die auf eine Steigerung des Fahrvergnügens hinarbeiten. Zu nennen sind das Porsche Torque Vectoring oder auch das Active Suspension Management und vor allem das Sport Chrono Paket mit zusätzlichen Fahrmodi, die bestimmte Fahreigenschaften wie die Beschleunigung aus dem Stand optimieren. Dabei wird mit Überrollschutz und diversen Airbags auf maximale Sicherheit gesetzt und auch der Komfort bleibt nicht auf der Strecke. Wer möchte, wählt seinen Porsche 718 Roadster mitsamt Parkassistent und Rückfahrkamera oder genießt die Annehmlichkeit einer Tempolimit- und Überholverbotsanzeige. Ebenfalls arbeitet der 718 Roadster mit Abstandsregeltempomat und Spurwechselassistent und erfreut mit einem schlüssellosen Zugangs- und Startsystem.

Der Porsche 718 Roadster auf einen Blick:

  •  Mittelmotor
  •  schlüsselloses Zugangs- und Startsystem
  •  kamerbasierte Tempolimitanzeige

Tipp

Sie wollen nicht lange auf Ihren neuen Porsche warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie Ihren Traumwagen bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.