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Mercedes-Benz C-Klasse Limousine Finanzierung Angebote

Mercedes-Benz C-Klasse Limousine Vario-Leasing bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Sie Top-Konditionen.

Mercedes-Benz C-Klasse Limousine Finanzierung

Mercedes-Benz C-Klasse Limousine Finanzierung

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Mercedes-Benz C-Klasse Limousine und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Vario-Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Laufzeit entscheiden Sie, wie es weitergeht. Entweder Sie geben das Fahrzeug einfach zurück oder Sie lösen das Fahrzeug über die vorab zugesicherte Kaufoption ab.

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Mercedes-Benz C-Klasse Limousine Vario-Leasingangebote

Die Mercedes-Benz C-Klasse Limousine Vario-Leasing öffnet günstig die Tür zu einem echten Autoklassiker. Das Fahrzeug folgte in den frühen 1980er Jahren auf den so genannten Baby-Benz und zählt zur Mittelklasse. Zudem handelt es sich um eines der Zugpferde seines Herstellers, das sich seit 2014 in der fünften Modellgeneration befindet. 2018 erfolgte ein gründliches Facelift, das in puncto Ausstattung noch einmal eine sprichwörtliche Schippe drauflegte. Sie dürfen sich darauf freuen, die Mercedes-Benz C-Klasse Limousine ohne Anzahlung und größeren Aufwand zu nutzen. Fällig werden lediglich monatliche Raten, mit denen die Nutzung abgegolten wird. Zu einem vordefinierten Termin entscheiden Sie, ob Sie das Modell zum Festpreis kaufen oder zurückgeben.

Mit einer Länge von 4,69 Meter bei 1,44 Meter Höhe befindet sich die Mercedes-Benz C-Klasse Limousine bereits am oberen Rand der Mittelklasse. Das Laderaumvolumen beträgt bis zu 480 Liter und im Innenraum finden problemlos bis zu fünf Personen Platz. Variabel ist die Motorisierung, die sowohl aus dem Diesel- wie aus dem Benzinerregal stammt und auch Hybrid-Versionen einschließt. Angeboten wird eine Bandbreite zwischen 122 PS und 510 PS aus der AMG-Version mit acht Zylindern und vier Liter Hubraum. Gewählt wird dabei zwischen Hinterrad- und Allradantrieb und in allen Varianten wird mit Automatikgetriebe (bei den Einstiegsmotoren auch mit manueller Schaltung) gefahren. Maximalen Fahrkomfort gewährleistet die adaptive Luftfederung und natürlich lassen sich darüber hinaus auch die einzelnen Fahrmodi individuell einstellen.

Die Highlights der Mercedes-Benz C-Klasse Limousine

Apropos Individualität. Die herrscht auch im Innenraum. Da sind die Sitze mit vierfach verstellbarer Lordosenunterstützung. Oder das System aus Ambientebeleuchtung in 64 Farben, Duft und Sound, das für eine persönliche Atmosphäre sorgt. Des Weiteren lassen sich drei Anzeigemodi des digitalen Cockpits wählen und auch ein Head-Up-Display steht zur Verfügung. Für eine ausreichend ausgeleuchtete Straße sind die Multibeam-LED-Scheinwerfer verantwortlich. Wird das Fahrzeug abgestellt, arbeitet das Rundum-Überwachungsystem mit Kollisionswarner neuerdings weiter. Parkrempler werden via App direkt auf das Smartphone gemeldet und auch eine Fahrerflucht wird registriert. Die Navigation arbeitet in Echtzeit und wird auf einem 10,25 Zoll großen Display dargestellt und die eingebundenen mobile Geräte lassen sich in der Mercedes-Benz C-Klasse Limousine induktiv aufladen.

Die Mercedes-Benz C-Klasse Limousine auf einen Blick:

  • -enorme Bandbreite an Motoren
  • - adaptive Luftfederung
  • - Rundum-Überwachung mit Anbindung über App

Tipp

Sie wollen nicht lange auf ihren neuen Mercedes-Benz warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie ihren Traumwagen bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.