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Mazda MX-5 Cabriolet Finanzierung Angebote

Mazda MX-5 Cabriolet Vario-Leasing bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Sie Top-Konditionen.

Mazda MX-5 Cabriolet Finanzierung

Mazda MX-5 Cabriolet Finanzierung

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Mazda MX-5 Cabriolet und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Vario-Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Laufzeit entscheiden Sie, wie es weitergeht. Entweder Sie geben das Fahrzeug einfach zurück oder Sie lösen das Fahrzeug über die vorab zugesicherte Kaufoption ab.

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Fahrzeug mit der Option Vario-Leasen einfach nach Laufzeit kaufen

Vario-Leasing

Entscheiden Sie sich für unser Vario-Leasing und zahlen Sie so am Laufzeitende zu einem fixen Preis Ihr Traumauto von uns ab. 

  • monatliche fixe Rate
  • festgelegte Schlussrate
  • garantierter Kaufpreis
  • Traumauto nach Laufzeit auslösen

 

Steuerliche Auswirkungen beim Leasing

Leasing

Entscheiden Sie sich für unser Leasing und geben Sie Ihr Fahrzeug bequem am Laufzeitende wieder an uns ab.

  • monatliche fixe Rate
  • festgelegter Restwert
  • Auto nach Vertragsende einfach zurückgeben

 

 

Mazda MX-5 Cabriolet Finanzierung

Die Legende lebt. Eine Mazda MX-5 Cabriolet Finanzierung ermöglicht Fahrspaß in Reinkultur. Angeboten wird das unumstritten erfolgreichste Roadster-Modell weltweit. Seit dem Debüt im Jahr 1989 verkaufte sich der kleine Japaner mehr als eine Million Mal und ist noch lange nicht am Ende seiner Reise angelangt. Die vierte Generation trat 2015 ihren Dienst an und erweist sich mit einer Länge von 3,92 Meter als überaus wendig und citytauglich. Unterstrichen wird dies durch einen Wendekreis von zehn Meter, wobei die Breite von 1,74 Meter dafür sorgt, dass ausreichend Platz für zwei Personen vorhanden ist. Mit einer Höhe von 1,23 Meter duckt sich der MX-5 regelrecht über die Fahrbahn und in den Kofferraum passen immerhin 130 Liter, womit sich das Modell perfekt für den Wochenendtrip eignet.

Das spricht für eine Mazda MX-5 Cabriolet Finanzierung

Wem der Sinn nach einem Plus an Flexibilität steht, entscheidet sich für eine Mazda MX-5 Cabriolet Finanzierung. Die Rede ist von Leasing inklusive einer Kaufoption, wobei die Konditionen von vornherein feststehen. In der ersten Phase sind einzig und allein monatliche Leasingraten fällig, danach kann die Kaufoption gezogen werden, die natürlich mit einem Festpreis einhergeht. Wer „Ja“ sagt, erwirbt ein erstklassige gestaltetes Modell im Sinne der Kodo-Designlinie und packt zudem ordentlich „Wumms“ unter die Motorhaube. In Zahlen ausgedrückt, sind es mindestens 132 PS und maximal 184 PS, die aus Skyactiv-Aggregaten auf die Straße gelangen. Die Technologie kombiniert die Vorteile eines Benziners mit denen eines Diesels und wie es sich für einen Sportwagen gehört, darf auch der Hinterradantrieb nicht fehlen. Geschaltet wird in aller Regel manuell und als Beschleunigung stehen sechseinhalb Sekunden auf 100 km/h auf dem Datenblatt.

Jetzt Vorteile sichern

Das eine vorweg: eine Mazda MX-5 Cabriolet Finanzierung lässt keineswegs in eine reine Fahrmaschine einsteigen. Der flinke Japaner hat auch in puncto Ausstattung eine Menge zu bieten und wird in diversen Ausführungen präsentiert. Möglich ist unter anderem die Nutzung eines integrierten Navigationssystems sowie der Smartphone- Integration und auch ein Soundsystem mit bis zu neun Lautsprechern ist zu haben. Platz genommen wird in Recaro- Sportsitzen und die Stoßdämpfer sind extra sportlich ausgelegt. Für offenes Fahrvergnügen eignet sich das schnell bedienbare Stoffverdeck, das auf Wunsch auch in Dunkelblau angeboten wird.

Tipp

Sie wollen nicht lange auf ihren neuen Mazda warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie ihren Traumwagen bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.