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Land Rover Defender Sports Utility Vehicle Finanzierung Angebote

Land Rover Defender Sports Utility Vehicle Vario-Leasing bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Sie Top-Konditionen.

Land Rover Defender Sports Utility Vehicle Finanzierung

Land Rover Defender Sports Utility Vehicle Finanzierung

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Land Rover Defender Sports Utility Vehicle und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Vario-Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Laufzeit entscheiden Sie, wie es weitergeht. Entweder Sie geben das Fahrzeug einfach zurück oder Sie lösen das Fahrzeug über die vorab zugesicherte Kaufoption ab.

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10 Ergebnisse

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Fahrzeug mit der Option Vario-Leasen einfach nach Laufzeit kaufen

Vario-Leasing

Entscheiden Sie sich für unser Vario-Leasing und zahlen Sie so am Laufzeitende zu einem fixen Preis Ihr Traumauto von uns ab. 

  • monatliche fixe Rate
  • festgelegte Schlussrate
  • garantierter Kaufpreis
  • Traumauto nach Laufzeit auslösen

 

Steuerliche Auswirkungen beim Leasing

Leasing

Entscheiden Sie sich für unser Leasing und geben Sie Ihr Fahrzeug bequem am Laufzeitende wieder an uns ab.

  • monatliche fixe Rate
  • festgelegter Restwert
  • Auto nach Vertragsende einfach zurückgeben

 

 

Land Rover Defender Finanzierung 


Die Land Rover Defender Finanzierung ist in vielerlei Hinsicht etwas Besonderes. Kaum ein anderes Fahrzeug auf dem Markt ist so geeignet für den Offroad-Einsatz, kein anderes Modell strahlt eine so sympathische Raubeinigkeit aus. Das liegt sicher auch daran, dass das Konzept „Landy“ seit 1948 nur wenig verändert wurde. Die kastige Form gleicht dem Ur-Modell und doch handelt es sich technisch um ein aktuelles Fahrzeug, das seit 2020 in der derzeitigen Generation unterwegs ist. Angeboten wird die Land Rover Defender Finanzierung für Autos in drei Längen und der zusätzlichen Bezeichnung 90, 110 und 130. Möglich sind Längen zwischen 4,58 Meter und 5,36 Meter und das maximale Laderaumvolumen für den Achtsitzer beträgt bei umgeklappten Rücksitzen bis zu 2.291 Liter. 


Das spricht für eine Land Rover Defender Finanzierung

Eine Land Rover Defender Finanzierung versorgt Interessentinnen und Interessenten nicht nur mit herausragende viel Platz, sondern auch mit starken Motoren. Gefahren wird mit Dieseltechnik oderals Benziner und auch ein Plug-In-Hybrid darf nicht fehlen. Das Leistungsspektrum beginnt bei 200 PS und reicht bis zu 525 PS, wobei durchweg mit Allradantrieb gefahren wird. Für die Einteilung derPferdestärken ist eine achtstufige Automatik vorgesehen. Bemerkenswert ist die Geländetauglichkeit, die weit über die normaler SUV hinausgeht. Allein die Bodenfreiheit beträgt schon 29,1 Zentimeter, die Böschungswinkel liegen bei 38° vorn und 40° hinten. Ein Highlight ist sicherlich die Leiter, dank der sich ein Dachgepäckträger auf dem 1,97 Meter hohen Gefährt leichter montieren lässt. Zudem ist eine Seilwinde zu haben und natürlich darf auch das Reserverad am Heck nicht fehlen.


Jetzt Vorteile sichern

Enorm vorteilhaft an der Land Rover Defender Finanzierung ist deren flexible Handhabung. In der ersten Phase wird ein Leasingfahrzeug gefahren und am Ende dieses Zeitraums steht eine Kaufoption. Der Preis hierfür steht von Anfang an fest und selbstverständlich ist die Entscheidung bis zum Schluss freibleibend. Zu haben ist ein echter Offroad-Klassiker, der im Innenraum auch nicht mit Luxus geizt. Die Verarbeitung integriert abwaschbare Flächen und Soft-Shell-Material, hinzu kommt ein digitales Display und umfassende Kameratechnik. Sowohl hinten als auch im Frontbereich wird das Umfeld perfekt beobachtet, was bei Land Rover als „Clear Sight Ground View“ bekannt ist. Abgerundet wird der Umfang durch jede Menge Assistenten für bequemes und sicheres Fahren

Tipp

Sie wollen nicht lange auf ihren neuen Land Rover warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie ihren Traumwagen bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

Unsere Fahrzeugtypen von Land Rover

Weiter Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.