Sixt Neuwagen - Allane Logo weiß

Ford S-MAX Van Finanzierung Angebote

Ford S-MAX Van Vario-Leasing bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Sie Top-Konditionen.

Ford S-MAX Van Finanzierung

Ford S-MAX Van Finanzierung

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Ford S-MAX Van und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Vario-Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Laufzeit entscheiden Sie, wie es weitergeht. Entweder Sie geben das Fahrzeug einfach zurück oder Sie lösen das Fahrzeug über die vorab zugesicherte Kaufoption ab.

Wählen Sie eine Variante

5 Ergebnisse

Aktion Frühlingskracher Sixt Neuwagen

Frühlingskracher

  • Fahrzeuge zum Vorteilspreis
  • Nur für kurze Zeit
  • Von Kleinwagen bis SUV
  • Jetzt sparen wie noch nie!

Die Angebote gelten nur solange der Vorrat reicht

 

Lagerwagen Angebote Sixt Neuwagen

Über 5.000 Autos zeitnah verfügbar!

  • Jetzt Traumauto schnell erhalten 
  • Top Ausstattungen inklusive
  • Bequem von Zuhause anfragen
  • Zeitnah verfügbar

Nur solange der Vorrat reicht!

 

Ford S-MAX Van Vario-Leasingangebote

Erleben Sie bei der Vario-Leasing des Ford S-MAX, wie viel Stauraum Ihnen der Van bietet. Des Weiteren überzeugt er Sie mit Praktikabilität und einem sportlichen Design. Im Rahmen der Vario-Leasing schließt der Ford S-MAX die Lücke zwischen den Modellen C-Max und Galaxy. Bei den Motoren haben Sie die Wahl zwischen den verschiedenen Diesel- und Benzinaggregaten, die laut Hersteller ein Leistungsspektrum von 120 bis 239 PS haben. Anstelle des Frontantriebs haben Sie beim Vario-Leasingsangebot die Möglichkeit sich für einen Allradantrieb zu entscheiden. Gleiches gilt auch bei der Wahl des Getriebes Schaltgetriebe oder Automatikgetriebe. Wie immer Sie auch den Van konfigurieren, der Vario-Leasingrechner zeigt Ihnen die jeweils aktuelle Monatsrate, die in Kombination mit der Kilometer-Leasing-Finanzierung während der gesamten Laufzeit stabil bleibt.

Der Ford S-MAX im Rahmen der Vario-Leasing

Bei der Vario-Leasing sorgt der Ford S-MAX für echte Hinguck-Effekte, denn der Van erscheint dynamisch und sportlich, was nicht zuletzt an den zahlreichen Chromelementen im Außenbereich liegt. Des Weiteren verfügt Ihr Wunschfahrzeug bei der Neuwagen-Finanzierung über LED-Tagfahrlichter und den verschiedenen Assistenzsystemen. Dazu gehören neben dem Spurwechselassistenten der Tempomat mit Abstandsregler sowie Nebelscheinwerfer und ein Abbiegelicht. Für reichlich Kurzweil sorgt das umfangreiche Entertainment-System mit der Möglichkeit CDs und MP3s abzuspielen. Die Liste der Sonderausstattungen kann beliebig fortgesetzt werden. Für welche Ausstattungsdetails Sie sich auch entscheiden, Sie erhalten in jedem Fall einen Neuwagen von einem der zahlreichen Händler aus Deutschland, der Ihnen obendrein ab dem ersten Kilometer die volle Herstellergarantie gewährt. Sie werden sich sicherlich fragen, wie wir es schaffen, Ihnen solch einen Traumwagen so günstig anzubieten. Dies liegt an den diversen Rabatten, die wir im Rahmen von Großabnehmer-Konditionen erwirtschaften.

Der Ford S-MAX bei der Vario-Leasing 

Die Vario-Leasing  des Ford S-MAX kann ohne Weiteres als eine Alternative für einen herkömmlichen Autokredit angesehen werden. Einen Vorteil erwerben Sie mit diesem Angebot auf jeden Fall. Sie können am Ende der Laufzeit wählen, ob Sie den Wagen behalten oder zurückgeben.

    Tipp

    Sie wollen nicht lange auf ihren neuen Ford warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie ihr Wunschauto bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

    Weitere Informationen

    *Informationen zum Messverfahren

    Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

    Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

    Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

    Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

    Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

    Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

    Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

    [1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
    [2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.