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Ford Explorer SUV Finanzierung Angebote

Ford Explorer SUV Vario-Leasing bei Sixt Neuwagen: Konfigurieren Sie Ihr Traumauto nach eigenen Wünschen und erhalten Sie Top-Konditionen.

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Ford Explorer SUV Finanzierung

Erfüllen Sie sich Ihren Traum von einem Ford Explorer SUV und wählen Sie selbst, welche Sonderausstattung Ihr nächstes Auto haben soll. Profitieren Sie dabei von den günstigen Vario-Leasing-Raten von Sixt Neuwagen. Am Ende der Vertragslaufzeit haben Sie die Wahl: möchten Sie das Auto zu einem vorher festgesetzten Wert übernehmen oder doch an uns zurückgeben?

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Ford Explorer Finanzierung

In den USA stellt eine Ford Explorer Finanzierung den automobilen Alltag dar. Dieses Modell verkauft sich sprichwörtlich wie „geschnitten Brot“ und wurde bereits mehr als acht Millionen Mal ausgeliefert. Seinen Einstand in der Autowelt gab der Nachfolger des legendären Ford Bronco im Jahr 1990 und seitdem wechselten sich die Generationen ab. Hierzulande ist der Ford Explorer erst seit Generation sechs des Jahres 2019 zu haben und die Premiere fand sogar erst 2021 statt. Zu haben ist ein SUV mit herausragenden 5,05 Meter Länge, das ohne Außenspiegel bereits mehr als zwei Meter breit und 1,78 Meter hoch ist. Dank dieses Maße bietet der Explorer selbst kleinen Lieferwagen Paroli und ermöglicht das Beladen von 2.724 Liter. Eine fahrende Legende, die auch hierzulande längst auf den Straßen angekommen ist. 

Das spricht für eine Ford Explorer Finanzierung

Mit einer Ford Explorer Finanzierung wird der Einstieg flexibel möglich. Der Grund liegt in den unterschiedlichen Phasen der Nutzung und dem Beginn mit klassischem Leasing. Während eines zuvor festgelegten Zeitraums werden einzig und allein die knapp kalkulierten Leasingraten überwiesen und somit die tatsächliche Nutzung gezahlt. Das hat den Vorteil der Budgetschonung und zudem steht am Ende des Vario-Leasings eine Kaufoption. Einsteigen oder zurückgeben?: diese Frage lässt sich individuell beantworten und der Kaufpreis steht natürlich seit dem ersten Tag des Leasings fest. Argumente zugunsten eines Kaufs existieren zuhauf. Allein die Motorisierung als Plug-In-Hybrid lässt gute Laune aufkommen. Wer freut sich nicht über 457 PS, einen Allradantrieb und ein maximales Drehmoment von 825 Nm? Auf 100 km/h beschleunigt der zweieinhalb Tonnen schwere Bolide in gerade einmal sechs Sekunden.

Jetzt Vorteile sichern

Mit einer Ford Explorer Finanzierung geht nicht nur ein herausragende Platzangebot, sondern aucheine bemerkenswerte Ausstattung einher. WLAN versteht sich von selbst und auch ein Ford SYNC3 darf nicht fehlen. Ebenfalls wird in Echtzeit navigiert und auch eCall ist mit an Bord. An Assistenten bietet das Fullsize-SUV unter anderem Unterstützung beim Anfahren und Abfahren im Berg, halten von Spur und Geschwindigkeit sowie Erkennen von Gefahren und Verkehrsschildern und ist somit voll und ganz auf Höhe seiner Zeit.

Tipp

Sie wollen nicht lange auf ihren neuen Ford warten? Dann schauen Sie doch, ob Sie ihr Wunschauto bei unseren schnell verfügbaren Lagerwagen finden

Weitere Informationen

*Informationen zum Messverfahren

Bei allen Angaben zu Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerten handelt es sich um die nach dem "neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ)" ermittelten Werte gemäß der Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung - Pkw-EnVKV). Diese sieht weiterhin die Angabe der NEFZ-Werte vor, auch wenn für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw die Kraftfahrzeugsteuer nach WLTP-Werten berechnet wird, zu denen wir folgende Erläuterung geben dürfen: Ab dem 01.09.2018 wird das weltweit harmonisierte Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen das bisherige Prüfverfahren NEFZ ersetzen. Der Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen werden dann in einem neuen Testzyklus mit veränderten Testbedingungen gemessen.

Mit der Einführung des WLTP wird die Vergleichbarkeit der offiziellen Verbrauchswerte verbessert. Der bei den Expertengruppen der Vereinten Nationen entwickelte WLTP wird auch in anderen Teilen der Welt gelten. Neben der EU führen auch Norwegen, die Schweiz, Island, Israel und die Türkei den WLTP ein. Auch in Japan und China soll eine modifizierte Form des WLTP gelten. Indien und Südkorea planen ebenfalls die Einführung.

Für den Klimaschutz ist es notwendig, die CO2-Emissionen im Straßenverkehr zu senken. Der WLTP schafft mehr Transparenz beim Vergleich von Fahrzeugen hinsichtlich Energieverbrauch und CO2-Emissionen. Die Angaben sind realistischer als zuvor und ermöglichen deshalb auch ein besseres Monitoring. Da die CO2-Emissionen beim WLTP tendenziell höher als beim NEFZ-Zyklus ausfallen, wird damit gerechnet, dass Hersteller ihre Fahrzeugmodelle weiter optimieren werden.

Die Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern, als es bisher der Fall war. Wegen der realitätsnäheren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ gemessenen. Weil davon ausgegangen wird, dass der Verbrauch und somit auch die CO2-Emissionen der Pkw im WLTP-Testzyklus höher ausfallen als im NEFZ-Testzyklus, steigt tendenziell auch die Kfz-Steuer der Pkw.

Da die nach dem WLTP gemessenen Angaben zum Kraftstoffverbrauch und zu den CO2-Emissionen in Zukunft realitätsnäher sein werden, kann der Autokäufer zudem die entstehenden Kraftstoffkosten besser einschätzen. Allerdings werden auch die nach WLTP ermittelten Werte des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen unter den durchschnittlich zu erwartenden Werten der Pkw auf der Straße liegen. So wird der tatsächliche Kraftstoffverbrauch weiterhin von den offiziellen Angaben abweichen, da er wesentlich von individuellen Einflussfaktoren abhängt, wie zum Beispiel den Einsatzbedingungen und dem Fahrstil.

Die Umstellung auf WLTP hat Einfluss auf die in Deutschland erhobene Kfz-Steuer. Diese wird aufgrund Antriebsart, Hubraum und dem offiziellen CO2-Wert des Fahrzeugs bemessen. Für erstmals ab dem 01.09.2018 zugelassene Pkw werden für die Berechnung der Steuer die WLTP-Werte herangezogen. Da der Wert für Kraftstoffverbrauch und damit der CO2-Emission nach WLTP tendenziell höher ausfällt als nach dem bisherigen Prüfverfahren NEFZ, kann es sein, dass die Kfz-Steuer für ein nach dem 01.09.2018 zugelassenes Fahrzeug höher ist als für ein baugleiches Fahrzeug, das vor dem 01.09.2018 zugelassen worden ist.

Bei der Anzeige von NEFZ-Verbrauchswerten gilt [1], bei der Anzeige "k. A." gilt [2]:

[1] Das WLTP (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure) ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug (zusätzlich) die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten gewährleisten.
[2] Dieses Fahrzeug wurde ausschließlich nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (World Harmonised Light Vehicle Test Procedure, WLTP), einem neuen Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Die strengeren Prüfbedingungen des WLTP sollen realitätsnähere Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte liefern. Das WLTP ersetzt das bisherige Prüfverfahren NEFZ seit dem 01.09.2018. Für dieses Fahrzeug liegen keine Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte nach NEFZ mehr vor. Auf Empfehlung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29.12.2020 sowie zu Ihrer Information haben wir für dieses Fahrzeug die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte angegeben. Bitte beachten Sie jedoch, dass diese Werte keine Vergleichbarkeit mit den nach dem bisherigen NEFZ-Testzyklus gemessenen Werten anderer Fahrzeuge gewährleisten.