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E-Roller

Beliebte Elektro-Roller zu Top-Konditionen Leasing

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Das ultimative Freiheitsgefühl

Wer das ultimative Freiheitsgefühl liebt und abgasfrei unterwegs sein will, ist mit einem Elektroroller bestens bedient. Nicht nur für die Fahrt zur nächsten Eisdiele oder zum Badesee eignen sich die City-Roller, sondern auch für kürzere Arbeitswege oder zum Einkaufen. Denn das Handling ist einfach und die Vorteile überwiegen.

Warum erfreuen sich Elektroroller so großer Beliebtheit?

Die starke Beleibtheit von Elektrorollern lässt sich unter Umwelt- und easy Handling-Apekten sehr leicht erklären. Denn die Elektrroller entsprechen schlichtweg dem aktuellen Zeitgeist. Freiheitsliebe und Umwelt­bewusstsein treffen hier auf Einfachheit in der Bedienung. Denn zum Fahren von Motorrollern bis 45 km/h braucht man in Deutschland lediglich den Führerschein der Klasse B. Des Weiteren benötigt man aus rechtlichen Gesichtspunkten nur ein Versicherungskennezeichen. Der Umweltaspekt liegt nahe, stoßen die E-Roller im Gegensatz zu herkömmlichen Motorrollern keine Abgase aus und zeigen sich dadurch lokal emissionsfrei. Freiheit genießt man beim Elektroroller ähnlich wie beim klassichen 45 km/h Roller aufgrund der Tatsache, dass das Parken von Rollern auf dem Bürgersteig in der Praxis vielfach geduldet wird. So muss man sich nicht mit der lästigen Parkplatzsuche beschäftigen und kann oftmals direkt vor der Tür sein elektrisches Zweirad abstellen.

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Vor- und Nachteile von Elektrorollern

Gebrauchtwagen kann man oftmals zu besonders günstigen Preisen erwerben oder leasen. Oftmals wird das Gebrauchtwagen-Leasing jedoch nicht mit dem Neuwagen-Leasing verglichen. Doch erst in der direkten Gegenüberstellung lassen sich wichtige Eckpunkte identifieren, sodass man für sich selbst entscheiden kann, welche Leasing-Variante in Frage kommt.

Vorteile Nachteile
ideal für die City: modern, wendig und reichweitenstark (40 - 60 km Reichweite)  
umweltfreundlich: lokal emissionsfrei und dazu fast geräuschlos hohes Gewicht
flexibel aufladbar: die meisten Elektroroller lassen sich an einer haushaltüblichen Steckdose aufladen außerorts oftmals zu langsam
einfach handhabbar: mit PKW-Führerschein oder Mopedführerschein (ab 16 Jahren) zu fahren  

 

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Flexible Konditionen

Volle Herstellergarantie

Lieferung bis vor die Haustür

Wie werden Elektroroller gefördert?

Neben der Leasing-Option sollten auch Elektroroller-Förderprogramme berücksichtigt werden. Einige Städte geben Zuschüsse, sodass der Kauf erheblich unterstützt wird. Ein Auszug der Förderprogramme gibt erste Anhaltpunkte, mit welchen Unterstützungen man in etwa rechnen darf.

  München Göttingen Lüdenscheid Würzburg Erlangen Mainz
Bezeichnung der Förderung Förderungsprogramm E-Mobilität Das Strom-Paket "GöStrom" Bonus Stadtwerke Lüdenscheid Umweltprämie Förderprogramm Elektroroller Umweltbonus
Umfang der Förderung
  • 1.000 € auf die Anschaffung des Mobils
  • 1000 € Abwrackprämie des alten Rollers
  • 200 € Ökobonus
400 € bei Kauf eines KITO Elektrorollers 400 € bei Kauf eines KITO Elektrorollers 130 € bei Kauf eines E-Rollers 200 € bei Kauf eines E-Rollers 150 € bei Kauf eines E-Rollers
Voraussetzung
  • Wohnhaft in München
  • Beantragung muss bis 31.12.2020 erfolgen
  • Wechsel auf das "GöStrom" Paket
  • KITO E-Roller mit Zusatzakku
  • Kunde der Stadtwerke Lüdenscheid
  • KITO E-Roller mit Zusatzakku
     
             

 

Wer darf alles mit einem Elektroroller fahren?

Für elektrisch betriebene Roller gelten die gleichen Bestimmungen wie für "klassische" Roller. Das heißt alle Personen mit einem PKW-Führerschein dürfen auch den 45 km/h schnelle E-Roller fahren. Denn in der Führerscheinklasse B sind auch die Klassen AM und L inbegriffen. Somit ist das Fahren folgender Fahrzeuge erlaubt:

  • Krafträder, z.B. Mofa
  • Zweirädrige Kleinkrafträder, z.B. Mopeds, Mokicks
  • Dreirädrige Kleinkrafträder, z.B. Trikes
  • Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (Leermasse max. 350kg), z.B. Quads (ohne Beschränkung)

Entscheidend ist, dass die Höchstgeschwindigkeit bei 45 km/h liegt und der der maximale Hubraum 50 bzw, 4 kW ccm beträgt.

Wo genau darf man überall mit einem Elektroroller fahren?

Mit dem E-Roller darf man sowohl in der City als auch Überland fahren. Jedoch gibt es zwei wichtige Einschränkungen: Der 45 km/h elektrische Roller darf nicht auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen gefahren werden. Denn das Versicherungs­kenn­zeichen regelt genau, dass keine Karft­fahrt­straßen (Zeichen 331) genutzt werden dürfen. Ebenso ist das Befahren von Autobahnen (Zeichen 330) verboten.  Diese Straßenarten sind nur Fahrzeugen vorbehalten, die eine Höchst­geschwindigkeit von mindestens 61 km/h aufweisen.

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Was ist in puncto Zulassung, Versicherung und Steuer zu beachten?

Anders als beim Kfz muss eine Elektroroller nicht zugelassen werden. Zudem ist der Roller von der Steuer befreit und braucht auch keine Hauptuntersuchung. Um auf einer öffentlichen Straße jedoch fahren zu dürfen, ist die Haftpflichtversicherung obligatorisch. Der Nachweis der Haftpflichtversicherungerfolgt über das Versicherungskennzeichen. Das Versicherungsschild bekommt man in Versicherungsagenturen, bei Banken, Sparkassen oder auch Automobilclubs. Bei manchen Versicherungsgesellschaften kann man das Versicherungskennzeichen auch online beantragen. Die Kosten für die Versicherung hängen vor allem vom Alter des Fahrers ab und davon, ob man auch eine Teilkasko gewählt hat. Fahrer unter 23 Jahre zahlen um die 100 € (bzw. 70 € für nur Haftplicht), Fahrer über 23 Jahre können mit ca. 70 € (bzw. 40 € für nur Haftpflicht) rechnen.

Welche E-Roller Angebote gibt es?

Aktuell gibt es zahlreiche Anbieter, die sich auf Elektroroller spezialisiert haben. Immer wieder liest man von Modellen wie dem Nui N1 S, Torrot Muvi, Unu Scooter Classic, Kumpan 1954 RI oder dem Vässla 2. Die verschiedenen Modelle sollte man vor allem hinsichtlich folgender Kriterien miteinander vergleichen:

  • Reichweite & Verbrauch
  • Dauer für das Laden des Akkus
  • Ladevorgang (herausnehmbarer Akku)
  • Motorleistung
  • Alltagstauglichkeit (Platzangebot und Stauraum)

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